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Steuerberatung für Ärzte und Zahnärzte
Ihr Erfolg ist unsere Aufgabe. Eine der wirksamsten Gestaltungen für Praxisinhaber mit Kindern ist auch eine der am häufigsten falsch umgesetzten.
So nutzen Sie als Familie die Freibeträge Ihrer Kinder
Werden minderjährige Kinder an der Praxis beteiligt, fließt ein Teil des Gewinns an die Kinder und wird bei ihnen versteuert — mit eigenem Grundfreibetrag und niedrigerem Steuersatz. Der auf ein Kind entfallende Gewinnanteil bleibt bis zur Höhe seines Grundfreibetrags praktisch unbesteuert; was darüber liegt, unterliegt einem deutlich niedrigeren Satz als Ihrem Spitzensteuersatz. Bei hohen Praxisgewinnen und mehreren Kindern summiert sich das erheblich — wie viel es in Ihrem Fall ist, rechnen wir vorab durch.
Das Geld bleibt in der Familie und baut Vermögen im Namen der Kinder auf — für Studium, Ausbildung oder die erste Wohnung. Was nach einem einfachen Trick klingt, ist in der Umsetzung anspruchsvoll: Es braucht eine Beteiligungsform, die zum Berufsrecht passt, Verträge, die dem Fremdvergleich standhalten, und häufig die Genehmigung des Familiengerichts.
Die Größenordnung hängt von Gewinn, Familienstand, Zahl der Kinder und der gewählten Beteiligungsform ab. Wir rechnen Ihren Fall vor der Umsetzung durch. Rechtsstand: September 2026.
Vier Voraussetzungen, an denen es hängt
- Beteiligungsform wählen
Stille Beteiligung, Unterbeteiligung oder Gesellschafterstellung — welche Form zulässig und sinnvoll ist, entscheidet auch das Berufsrecht der Heilberufe. Eine ärztliche Berufsausübungsgemeinschaft steht Nichtärzten nicht offen.
- Mitunternehmerrisiko und Fremdvergleich
Das Finanzamt erkennt die Beteiligung nur an, wenn sie wirtschaftlich echt ist: angemessene Gewinnbeteiligung, tatsächliche Durchführung, klare Verträge. Eine reine Papierbeteiligung wird gestrichen.
- Familiengericht und Ergänzungspfleger
Weil Minderjährige beschränkt geschäftsfähig sind und die Eltern sich nicht selbst vertreten können, ist regelmäßig ein Ergänzungspfleger und die Genehmigung des Familiengerichts erforderlich.
- Umsetzung und Dokumentation
Notarielle Beurkundung, wo nötig, Anmeldung beim Finanzamt, jährliche tatsächliche Durchführung — Gewinnanteile müssen auch wirklich auf Konten der Kinder gehen.
Risiko: Wird die Beteiligung nicht anerkannt, rechnet das Finanzamt die Gewinne rückwirkend den Eltern zu — mit Nachzahlung und Zinsen nach § 233a AO. Deshalb setzen wir nichts um, was wir nicht dokumentieren können.
Rechtssichere Umsetzung, ein Ansprechpartner
- Spezialisierung auf Ärzte, Zahnärzte und Heilberufe
- Erfahrung mit Familiengesellschaften und Beteiligungsgestaltungen
- Begleitung von der Vertragsgestaltung bis zur Genehmigung durch das Familiengericht
- Enge Abstimmung mit Notar, Medizinrechtler und Finanzamt — koordiniert von uns
- Ganzheitliche Steuerplanung für Praxis und Privatvermögen
- Digitale Prozesse mit persönlicher Betreuung
Auch ohne Kinder relevant: Die gleiche Sorgfalt gilt für Praxisabgabe, Kooperationen und die Vermeidung der Gewerbesteuer-Infektion. Alles davon findet Jahre vor dem Ereignis statt, nicht danach.
Häufige Fragen zur Beteiligung von Kindern
Kurze Antwort zuerst, Begründung darunter. Rechtsstand: September 2026.
Ab welchem Alter können Kinder beteiligt werden?
Eine Altersgrenze gibt es nicht; auch kleine Kinder können beteiligt werden. Je jünger das Kind, desto sorgfältiger müssen die Vertretung durch einen Ergänzungspfleger und die Genehmigung des Familiengerichts geregelt sein.
Der Grund liegt im Zivilrecht: Minderjährige sind beschränkt geschäftsfähig, und Eltern dürfen ihr Kind bei einem Vertrag mit sich selbst nicht vertreten. Das Familiengericht bestellt daher einen Ergänzungspfleger, der die Beteiligung für das Kind prüft und annimmt. Wird dieser Schritt übersprungen, ist der Vertrag zivilrechtlich unwirksam — und damit steuerlich nicht anzuerkennen. Mit der Volljährigkeit entfällt die Hürde; dann entscheidet das Kind allerdings selbst über seine Beteiligung.
Ist das in einer Arztpraxis überhaupt zulässig?
Eine Beteiligung an der ärztlichen Berufsausübung selbst ist Nichtärzten verwehrt. Möglich bleiben Gestaltungen an vermögensverwaltenden oder gewerblichen Teilen sowie stille Beteiligungen — welche Variante trägt, prüfen wir mit dem Medizinrechtler.
Das Berufsrecht der Heilberufe lässt in eine Berufsausübungsgemeinschaft nur Angehörige der jeweiligen Heilberufe. Die Gestaltung setzt deshalb meist an anderer Stelle an: an einer Besitz- oder Verwaltungsgesellschaft, an gewerblichen Teilbereichen oder als typisch stille Beteiligung am Ergebnis. Zwei Fragen sind dabei immer gleichzeitig zu klären — ob die Beteiligung berufsrechtlich zulässig ist und ob sie eine Gewerbesteuer-Infektion nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG auslöst. Wie wir Praxen laufend betreuen, steht unter laufende Beratung für Ärzte und Zahnärzte.
Wie viel Steuern spart die Beteiligung eines Kindes?
Das hängt vom Praxisgewinn und der Höhe der Beteiligung ab. Der Gewinnanteil des Kindes bleibt bis zur Höhe seines Grundfreibetrags praktisch unbesteuert, der Rest unterliegt einem deutlich niedrigeren Satz als Ihrem Spitzensteuersatz. Wir in Löhne rechnen die Ersparnis vor der Umsetzung für Ihren Fall durch.
Der Effekt entsteht aus zwei Quellen: Das Kind hat einen eigenen Grundfreibetrag, und der auf das Kind entfallende Gewinnanteil unterliegt einem deutlich niedrigeren Steuersatz als Ihr Spitzensteuersatz. Gegenzurechnen sind die einmaligen Kosten für Beratung, Notar und Familiengericht sowie die laufende Erklärungspflicht für das Kind. Wir sagen Ihnen vor der Umsetzung, ab welcher Gewinnhöhe die Gestaltung trägt. Rechtsstand: September 2026.
Was passiert, wenn das Finanzamt die Beteiligung nicht anerkennt?
Dann rechnet das Finanzamt die Gewinne rückwirkend Ihnen zu — mit Nachzahlung und Zinsen nach § 233a AO. Voraussetzung für die Anerkennung sind ein echtes Mitunternehmerrisiko, Verträge, die dem Fremdvergleich standhalten, und die tatsächliche Durchführung.
Die tatsächliche Durchführung ist der Punkt, an dem die meisten Gestaltungen scheitern: Gewinnanteile müssen wirklich auf ein Konto des Kindes fließen und dürfen nicht wieder in den Haushalt zurückwandern. Ist die Beteiligung nur Papier, greift zusätzlich § 42 AO — Gestaltungsmissbrauch. Deshalb setzen wir nichts um, was wir nicht dokumentieren können, und vereinbaren mit Ihnen einen jährlichen Kurzcheck, ob die Verträge noch so gelebt werden wie geschrieben.
Wie viel Aufwand ist das für mich?
Rechnen Sie mit zwei bis drei Terminen und einem Zeitraum von zwei bis vier Monaten, im Wesentlichen bestimmt durch das Familiengericht. Verträge, Abstimmung mit Notar und Medizinrechtler und die Anmeldung beim Finanzamt übernimmt eh.tax.
Der Ablauf ist immer gleich: Zielbild und Beteiligungsform festlegen, Vertragsentwurf, Bestellung des Ergänzungspflegers, Beurkundung soweit erforderlich, Genehmigung durch das Familiengericht, Anmeldung beim Finanzamt. Danach bleibt jährlich wenig zu tun — eine Steuererklärung für das Kind und die Auszahlung der Gewinnanteile. Für die Abstimmung mit Gericht und Notar brauchen wir Sie nicht; die Termine mit Ihnen legen wir in Ihre Sprechstundenpausen.
Verliert unser Kind dadurch Ansprüche, etwa BAföG oder Familienversicherung?
Möglich ist das. Eigene Einkünfte des Kindes können auf die Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung, auf BAföG und auf andere einkommensabhängige Leistungen ausstrahlen. Wir rechnen diese Nebenwirkungen mit, bevor Sie entscheiden.
Praktisch heißt das: Die Höhe des Gewinnanteils ist nicht nur eine Steuerfrage, sondern auch eine Frage der Grenzen, die in anderen Gesetzen stehen. Häufig lässt sich die Beteiligung so bemessen, dass der steuerliche Vorteil weitgehend gehoben wird, ohne eine dieser Grenzen zu reißen. Bei mehreren Kindern in unterschiedlichen Lebensphasen — Schule, Studium, erste Anstellung — sehen wir uns die Quoten einmal jährlich gemeinsam an.
Wie hoch ist der Schenkungsteuer-Freibetrag für Kinder?
400.000 EUR je Kind und Elternteil innerhalb von zehn Jahren. Ein Ehepaar kann einem Kind damit 800.000 EUR steuerfrei übertragen, und nach Ablauf der zehn Jahre beginnt der Freibetrag von neuem.
Für die Beteiligungsgestaltung ist das der zweite Vorteil neben der Einkommensteuer: Die Übertragung des Anteils selbst ist eine Schenkung und bleibt in den meisten Fällen innerhalb des Freibetrags. Wer früh beteiligt, nutzt den Zehnjahreszeitraum mehrfach und verlagert Vermögen ohne Schenkungsteuer. Bei Betriebsvermögen kommen die Verschonungsregeln der §§ 13a, 13b ErbStG hinzu — sie wirken weit über den Freibetrag hinaus, sind aber an Behaltensfristen und Lohnsummen gebunden.
Können wir das später wieder rückabwickeln?
Grundsätzlich ja, aber nicht ohne steuerliche Folgen. Deshalb legen wir Ausstiegsregelungen von Anfang an in die Verträge — etwa für den Fall, dass ein Kind die Praxis nicht übernimmt oder ins Ausland geht.
Eine Rückübertragung ist ein eigener Vorgang: Sie kann einen Veräußerungsgewinn auslösen, und schenkungsteuerlich ist sie eine Rückschenkung. Vorgesehene Abfindungsklauseln, Vorkaufsrechte und Regelungen für Heirat, Scheidung oder Insolvenz vermeiden, dass später verhandelt werden muss. Wichtig ist außerdem: Eine von Anfang an geplante kurze Laufzeit kann gegen die Anerkennung sprechen — die Beteiligung muss auf Dauer angelegt sein.
Familienlage und Praxis zusammen betrachten
Im Erstgespräch klären wir, ob die Gestaltung für Ihre Praxis und Ihre Familie passt — und was sie in Ihrem Fall bringt.


