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Steuerberatung
Die Fragen, die Geld bewegen, kommen vor der Buchung: Kaufen oder mieten? Jetzt schenken oder vererben? Umwandeln oder lassen? Darauf antworten wir mit einer Zahl.
Unter anderem beraten wir Sie zu den steuerlich relevanten Fragestellungen zu:
- Unternehmensnachfolge
- Immobilieninvestitionen
- Investitionen
- Rechnungswesen
- Erbschaftsregelungen und Erbschaftsteuer
Unser Muster für jede Empfehlung: Ausgangsgröße → Maßnahme → Ergebnis in EUR → Voraussetzung → Risiko. Eine Empfehlung ohne Zahl ist bei uns unfertig — und eine Zahl ohne benanntes Risiko ist es ebenso.
Investitionsabzugsbetrag: wie eine Empfehlung bei uns aussieht
Eine Praxis plant für das kommende Jahr ein Gerät für 120.000 EUR. Der Gewinn liegt im Spitzensteuersatz.
| Position | Betrag |
|---|---|
| Geplante Anschaffungskosten | 120.000 EUR |
| Investitionsabzugsbetrag, 50 % (§ 7g Abs. 1 EStG) | 60.000 EUR |
| Grenzsteuersatz im Abzugsjahr | 42 % |
| Steuerwirkung im Abzugsjahr, überschlägig | 25.200 EUR |
Voraussetzung: Die Gewinngrenze von 200.000 EUR darf im Abzugsjahr nicht überschritten werden, und die Investition muss innerhalb von drei Jahren erfolgen und dann überwiegend betrieblich genutzt werden.
Risiko: Bleibt die Investition aus, wird der Abzug rückgängig gemacht — mit Verzinsung nach § 233a AO. Der Vorteil ist also eine Verschiebung, keine Ersparnis. Wer das weiß, plant richtig; wer es nicht weiß, zahlt nach.
Beispielrechnung, überschlägig, ohne Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Rechtsstand: September 2026. Individuelle Beurteilung erforderlich.
Wo wir am häufigsten gefragt werden
Unternehmensnachfolge
Übergabe an Kinder, an das Team oder an einen Käufer. Zentrale Hebel: die Verschonung für Betriebsvermögen nach §§ 13a, 13b ErbStG, die Behaltensfristen und die Frage, ob vor der Übergabe umstrukturiert werden muss. Frühzeitig heißt hier: fünf bis sieben Jahre vorher.
Immobilien
Kauf im Privatvermögen, in der GmbH oder in einer vermögensverwaltenden Struktur — das entscheidet über laufende Belastung, Veräußerungsgewinn und Erbschaftsteuer. Dazu die Zehnjahresfrist des § 23 EStG und die erweiterte Kürzung bei der Gewerbesteuer.
Investitionen
Abschreibungswahlrechte, Investitionsabzugsbetrag, Leasing gegen Kauf, Zeitpunkt der Anschaffung. Wir rechnen die Varianten über drei Jahre, nicht über eines.
Erbschaft und Schenkung
Freibeträge alle zehn Jahre nutzen, Familienheim, Nießbrauch, Pflichtteil. Behutsam, ohne Drängen — und mit der Familienlage im Blick, nicht nur der Steuer. Vertiefend: steuerberater-erbschaftssteuer.de ↗
Häufige Fragen zur Gestaltungsberatung
Kurze Antwort zuerst, Begründung darunter. Rechtsstand: September 2026.
Wie läuft eine Gestaltungsberatung bei Ihnen ab?
In sechs Schritten: Erstgespräch, Sachverhaltsaufnahme, schriftliche Stellungnahme mit Varianten und Zahlen, Entscheidung durch Sie, Umsetzung mit Notar oder Fachanwalt, Dokumentation für den Fall einer Prüfung.
Das Ergebnis ist eine Ausarbeitung, die Sie auch in zwei Jahren noch verstehen: Ausgangslage, gerechnete Varianten, Empfehlung, Voraussetzungen, Risiken und die Fundstellen dazu. Diese Unterlage hat einen zweiten Zweck. Fragt eine Betriebsprüfung Jahre später nach den Gründen für eine Struktur, ist die Begründung dokumentiert und nicht Erinnerungssache. Umgesetzt wird nur, was Sie entschieden haben — wir legen Varianten vor, keine fertigen Beschlüsse.
Was kostet eine Gestaltungsberatung?
Grundlage ist die Steuerberatervergütungsverordnung; für Beratungsleistungen vereinbaren wir vorab eine Pauschale oder eine Obergrenze für das Projekt. Die Größenordnung nennen wir im Erstgespräch, das Angebot erhalten Sie schriftlich, bevor wir beginnen.
Dafür schätzen wir den Umfang: Wie viele Varianten sind zu rechnen, sind Bewertungen, Gutachten oder eine verbindliche Auskunft nötig, wie viele Beteiligte müssen einbezogen werden. Daraus entsteht eine Vereinbarung, die vor dem ersten Arbeitsschritt steht. So wissen Sie, was die Entscheidung an Beratung kostet, bevor sie an Steuern spart. Zeigt sich unterwegs, dass der Aufwand den erwarteten Vorteil übersteigt, sagen wir das — auch das ist ein brauchbares Ergebnis.
Brauchen wir eine verbindliche Auskunft des Finanzamts?
Bei nicht umkehrbaren Schritten mit hohen Beträgen oft ja. Die verbindliche Auskunft nach § 89 Abs. 2 AO bindet das Finanzamt an seine Beurteilung, ist gebührenpflichtig und braucht Zeit, meist mehrere Monate.
Die Gebühr richtet sich nach dem Gegenstandswert und wird vom Finanzamt festgesetzt; sie fällt auch an, wenn die Antwort nicht in Ihrem Sinn ausfällt. Beantragt wird deshalb nur, wenn der Sachverhalt noch nicht umgesetzt ist, echte Rechtsunsicherheit besteht und der Betrag den Aufwand rechtfertigt. Bei klaren Standardfällen ist die Auskunft überflüssig, und das sagen wir Ihnen. Häufige Anwendungsfälle sind Umwandlungen und Nachfolgeregelungen, bei denen Sperr- und Behaltensfristen über Jahre laufen.
Arbeiten Sie mit Rechtsanwälten und Notaren zusammen?
Ja, und wir koordinieren die Beteiligten. Für Sie bleibt eh.tax der eine Ansprechpartner — Sie müssen nicht drei Fachleute getrennt auf denselben Stand bringen.
Die Arbeitsteilung ist rechtlich vorgegeben: Gesellschaftsverträge, Testamente und Beurkundungen gehören zu Notariat und Anwaltschaft, die steuerliche Beurteilung und die Rechnung dahinter zu uns. Wir liefern den Entwurfsverfassern die steuerlichen Vorgaben, prüfen die Verträge auf steuerliche Folgen und achten auf die Termine, an denen Fristen hängen. Wenn Sie noch keine Ansprechpartner haben, schlagen wir Kanzleien vor, mit denen wir regelmäßig zusammenarbeiten.
Beraten Sie auch, wenn eine andere Kanzlei die Buchführung macht?
Ja. Gestaltungsberatung als Zweitmeinung oder als Projektberatung ist ohne einen Wechsel möglich; Ihre Buchführung und die laufende Betreuung bleiben dort, wo sie heute sind. Ein Mandatswechsel ist keine Voraussetzung.
Praktisch brauchen wir dafür den letzten Jahresabschluss, die aktuellen Verträge und die Steuerbescheide der vergangenen Jahre. Wir sprechen dabei über Ihre Struktur, nicht über die Arbeit von Kolleginnen und Kollegen. Ergibt sich Umsetzungsbedarf in der Buchführung, formulieren wir die Vorgaben so, dass Ihre bisherige Kanzlei sie direkt übernehmen kann. Ob Sie später ganz wechseln, ist eine getrennte Entscheidung, die wir nicht zur Bedingung machen.
Wie viel Steuern spare ich mit einer GmbH gegenüber dem Einzelunternehmen?
Das entscheidet sich daran, ob die Gewinne im Unternehmen bleiben. Thesaurierte Gewinne belastet die GmbH mit rund 30 Prozent aus Körperschaft- und Gewerbesteuer, während der Spitzensatz der Einkommensteuer 42 Prozent erreicht. Bei voller Ausschüttung dreht sich der Vorteil.
Bei Ausschüttung kommt die Belastung des Gesellschafters hinzu — Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer —, sodass die Gesamtbelastung ausgeschütteter Gewinne über der eines gut geführten Einzelunternehmens liegen kann. Als Gegenstück gibt es für Einzelunternehmen und Personengesellschaften die Thesaurierungsbegünstigung des § 34a EStG mit einem Steuersatz von 28,25 Prozent auf nicht entnommene Gewinne, die bei späterer Entnahme nachversteuert wird. Welche Variante trägt, rechnen wir mit Ihren Zahlen über drei Jahre. Vertiefend: Rechtsformoptimierung.
Wann hält das Finanzamt eine Steuergestaltung für Missbrauch?
Wenn ein rechtlicher Weg gewählt wird, der ohne den Steuervorteil unangemessen wäre und für den kein wirtschaftlicher Grund vorliegt (§ 42 AO). Dann wird die Steuer so festgesetzt, als hätte man den angemessenen Weg gewählt.
Der Unterschied zur zulässigen Gestaltung liegt im wirtschaftlichen Grund und in der Umsetzung. Eine Holding, die Beteiligungen hält und Gewinne reinvestiert, ist angemessen; eine Gesellschaft, die nur auf dem Papier besteht, ist es nicht. Deshalb dokumentieren wir zu jeder Empfehlung die außersteuerlichen Gründe — Haftung, Nachfolge, Finanzierung, Beteiligung von Mitarbeitenden — und achten darauf, dass die Struktur tatsächlich gelebt wird: eigene Konten, eigene Verträge, nachvollziehbare Beschlüsse. Gestaltungen, die diese Prüfung nicht bestehen, empfehlen wir nicht.
Eine Entscheidung steht an?
Bringen Sie sie ins Erstgespräch mit. Meist lässt sich in 30 Minuten sagen, ob sich eine tiefere Prüfung rechnet.


