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Jahresabschluss

Der Abschluss ist Pflicht. Interessant wird er in dem Gespräch danach: Was haben die Zahlen gekostet, was bringen sie, und was ändern wir für das laufende Jahr?

12 Monatenach Abschlussstichtag: Offenlegung beim Unternehmensregister (§ 325 HGB)
Ende Februardes zweiten Folgejahres: Abgabefrist in beratenen Fällen (§ 149 Abs. 3 AO)
1 Jahres­gesprächgehört bei uns dazu — nicht nur die Unterschriftenmappe
Bestandsleistung

Jahresabschluss als aufbauender Teil unserer Beratungsleistung bedeutet für Sie:

  • Erstellung von Einnahmen-Überschussrechnungen
  • Erstellung von Jahresabschlüssen mit Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
  • Erstellung von Eröffnungs- und Zwischenbilanzen
  • Elektronische Übermittlung an Finanzbehörde, Handelsregister und Hausbanken

Erstellung in DATEV, Übermittlung als E-Bilanz nach § 5b EStG.

Was Sie davon haben: Einen Abschluss, den die Bank ohne Rückfragen akzeptiert — und ein Gespräch, in dem wir Ihnen zeigen, wo Ihr Ergebnis herkommt. Wenn eine Investition oder eine Rücklage die Steuerlast sinnvoll verschiebt, sagen wir das vor dem Abschluss, nicht danach.

Wer bilanzieren muss

Kapitalgesellschaften immer. Einzelunternehmen und Personengesellschaften erst, wenn sie die Grenzen des § 141 AO überschreiten oder im Handelsregister eingetragen sind — sonst genügt die Einnahmen-Überschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG. Welche Variante für Sie günstiger ist, rechnen wir durch.

Offenlegung

Kapitalgesellschaften veröffentlichen ihren Abschluss innerhalb von zwölf Monaten beim Unternehmensregister. Kleinstgesellschaften können sich auf die Hinterlegung der Bilanz beschränken — das reduziert, was Wettbewerber und Geschäftspartner sehen. Wir prüfen, welche Größenklasse für Sie gilt.

Bank und Rating

Für Kreditgespräche zählt nicht nur das Ergebnis, sondern die Darstellung: Eigenkapitalquote, Kapitaldienstfähigkeit, Abgrenzungen. Wir bereiten die Unterlagen bankgerecht auf und nehmen auf Wunsch am Gespräch teil.

Risiko: Wird die Offenlegung versäumt, leitet das Bundesamt für Justiz von Amts wegen ein Ordnungsgeldverfahren ein — das Mindestordnungsgeld beträgt 2.500 EUR und trifft die Geschäftsführung persönlich. Wir überwachen die Frist für Sie.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zum Jahresabschluss

Kurze Antwort zuerst, Begründung darunter. Rechtsstand: September 2026.

Wann ist mein Jahresabschluss fertig?

Das hängt vor allem an den Unterlagen: Sobald die Buchführung läuft und alles vollständig ist, erstellen wir den Abschluss zügig. Einen Termin nennen wir Ihnen, sobald wir die Unterlagen haben — bei Kapitalgesellschaften planen wir so, dass die Offenlegungsfrist von zwölf Monaten nicht knapp wird.

Der längste Teil ist selten die Erstellung, sondern das Warten auf Unterlagen: Inventurwerte, Bankbestätigungen, Angaben zu Rückstellungen. Wir fordern sie deshalb im Januar gebündelt an. Steht ein Bank- oder Verkaufsgespräch bevor, ziehen wir den Abschluss vor und sagen Ihnen vorher, was das an Mitarbeit auf Ihrer Seite bedeutet. Die Abgabefrist beim Finanzamt liegt in beratenen Fällen bei Ende Februar des zweiten Folgejahres (§ 149 Abs. 3 AO) — der Abschluss soll aber lange vorher vorliegen, damit die Zahlen noch Entscheidungen beeinflussen können.

Welche Unterlagen brauchen Sie für den Jahresabschluss?

Inventurunterlagen und Bestandslisten, Darlehens- und Leasingverträge, Bankbestätigungen zum 31.12., offene Posten aus Forderungen und Verbindlichkeiten sowie Angaben zu Rückstellungen. Dafür erhalten Sie von uns eine Checkliste.

Die Checkliste ist nach Dringlichkeit geordnet, nicht nach Buchhaltungslogik: oben steht, was Sie nur zum Stichtag bekommen — die Inventur und die Saldenbestätigungen der Banken. Danach folgt, was sich auch später nachreichen lässt. Alles läuft über DATEV Unternehmen online, sodass wir Rückfragen direkt am Dokument stellen können und Sie keine E-Mail-Kette verwalten müssen. Was fehlt, sagen wir einmal gesammelt und nicht in fünf Anrufen.

Was ist die E-Bilanz?

Die E-Bilanz ist die elektronische Übermittlung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung an das Finanzamt in einem amtlich vorgeschriebenen Datensatz (§ 5b EStG). Für bilanzierende Betriebe ist sie Pflicht.

Der Datensatz folgt der sogenannten Taxonomie, einem festen Schema, in das Ihre Zahlen einsortiert werden. Praktisch heißt das: Die Gliederung Ihrer Buchführung muss schon im Jahr über zur Taxonomie passen, sonst entsteht am Ende Nacharbeit. Genau deshalb richten wir den Kontenrahmen zu Beginn des Mandats sauber ein. Für Sie ändert sich nichts außer der Freigabe — Sie sehen den Abschluss, geben ihn frei, wir übermitteln.

Können Sie den Jahresabschluss meines bisherigen Steuerberaters prüfen?

Ja. Bei jeder Mandatsübernahme sehen wir den letzten Abschluss durch — vor allem Abschreibungen, Rückstellungen und die steuerlichen Wahlrechte. Finden wir Nachholpotenzial, sprechen wir es an.

Der Blick lohnt sich, weil manche Wahlrechte nachträglich noch wirken: eine unterlassene Teilwertabschreibung, eine vergessene Rückstellung für Gewährleistung oder Aufbewahrung, ein nicht genutzter Investitionsabzugsbetrag. Solange die Veranlagung offen oder unter dem Vorbehalt der Nachprüfung steht, ist eine Änderung möglich. Wir bewerten dabei die Zahlen, nicht die Arbeit von Kolleginnen und Kollegen — und sagen ebenso deutlich, wenn alles in Ordnung ist.

Lohnt sich ein Zwischenabschluss?

Wenn Sie eine Finanzierung planen, verkaufen wollen oder das Ergebnis stark schwankt: ja. Ein Zwischenabschluss zum 30.06. macht Entscheidungen im laufenden Jahr möglich, statt sie erst im Folgejahr zu bestätigen.

Der Nutzen liegt in drei Punkten. Erstens sehen Banken im Herbst aktuelle Zahlen statt eines anderthalb Jahre alten Abschlusses. Zweitens lässt sich die Steuerlast noch beeinflussen: Investitionen, Rücklagen und die Anpassung von Vorauszahlungen wirken nur, solange das Jahr läuft. Drittens erkennen Sie eine Schieflage früh genug, um zu reagieren. Der Aufwand liegt deutlich unter dem eines Jahresabschlusses, weil die grundsätzlichen Bewertungsfragen bereits geklärt sind.

Wie lange muss ich Buchhaltungs­unterlagen und Jahresabschlüsse aufbewahren?

Buchungsbelege wie Rechnungen und Kontoauszüge acht Jahre, Bücher, Inventare, Bilanzen und Jahresabschlüsse zehn Jahre (§ 147 AO). Die Frist beginnt erst mit dem Ende des Jahres, in dem der letzte Eintrag erfolgt ist.

Ein Beispiel: Der Abschluss für 2026 wird im Herbst 2027 erstellt, die Zehnjahresfrist läuft dann bis Ende 2037; für die Belege dieses Jahres endet die Achtjahresfrist Ende 2035. Wichtig ist die zweite Regel: Die Frist verlängert sich, solange die Unterlagen für eine laufende Betriebsprüfung oder ein Einspruchs- oder Strafverfahren von Bedeutung sind. Digitale Unterlagen müssen über die gesamte Zeit lesbar, unveränderbar und maschinell auswertbar bleiben — eine PDF-Sammlung auf dem Laptop genügt dafür nicht.

Was kostet die Erstellung eines Jahresabschlusses?

Grundlage ist die Steuerberatervergütungsverordnung; abgerechnet wird nach dem Gegenstandswert, der sich aus Bilanzsumme und betrieblichem Jahresertrag ergibt. Bei laufender Betreuung vereinbaren wir eine Pauschale, die Sie vorab schriftlich erhalten.

Zwei Dinge beeinflussen den Aufwand stärker als die Betriebsgröße: die Qualität der Buchführung im Jahr über und die Zahl der offenen Bewertungsfragen. Sind Bank, Kasse und offene Posten monatlich abgestimmt, ist der Abschluss eine Fortschreibung; ist er die erste Abstimmung des Jahres, wird er zur Aufarbeitung. Deshalb hängen Buchführung und Abschluss bei uns zusammen. Die Größenordnung nennen wir im Erstgespräch, das Angebot kommt vor Beginn schriftlich.

Abschluss abgeben, Gespräch mitnehmen

Wir übernehmen den Abschluss auch für ein einzelnes Jahr, wenn Sie uns zunächst kennenlernen möchten.

2 TageRückmeldung auf Ihre Erstanfrage, in der Regel innerhalb von zwei Arbeitstagen
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