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Steuerberater Holding Struktur
Ihre Vorteile bei der Holding-Gründung — und die Fallstricke, über die man nicht in Werbetexten liest. Lesezeit rund 6 Minuten.
Sechs Gründe, die in der Praxis zählen
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Steuerliche Vorteile
Gewinnausschüttungen und Veräußerungsgewinne bleiben auf Holding-Ebene weitgehend steuerfrei. Das Kapital steht für die nächste Investition zur Verfügung, statt vorher versteuert zu werden.
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Risikotrennung und Haftungsabschirmung
Vermögenswerte und operatives Risiko werden sauber getrennt. Was in der Betriebsgesellschaft passiert, erreicht das Vermögen in der Holding nicht.
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Flexible Beteiligungsverwaltung
Neue Geschäftsfelder entstehen als eigene Gesellschaft unter derselben Holding. Beteiligungen lassen sich verkaufen, ohne den Rest anzufassen.
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Zentrale Steuerung
Die Holding übernimmt Geschäftsführung, Controlling und Finanzierung. Konzerninterne Leistungen müssen dabei fremdüblich abgerechnet werden — daran scheitern viele Selbstbaustrukturen.
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Nachfolge und Vermögenssicherung
Anteile an der Holding lassen sich schrittweise übertragen, ohne die operative Führung zu berühren — ein zentraler Baustein der Nachfolgeplanung.
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Internationale Struktur
Bei Beteiligungen oder Betriebsstätten im Ausland entscheidet die Struktur über Quellensteuern und Anrechnung. Wir prüfen das vor der Gründung, nicht nach der ersten Ausschüttung.
Brauchen Sie überhaupt eine Holding?
Zehn Fragen, die wir im Erstgespräch ohnehin stellen. Setzen Sie die Haken, die auf Sie zutreffen — die Auswertung erscheint darunter. Nichts wird gespeichert oder übertragen.
Setzen Sie die Haken, die auf Ihre Situation zutreffen.
Der Selbsttest ersetzt keine Prüfung. Er sortiert nur vor, damit das Erstgespräch von der ersten Minute an inhaltlich ist.
200.000 EUR Gewinn: ausschütten oder weiterarbeiten lassen?
Eine operative GmbH schüttet 200.000 EUR aus. Verglichen wird die Ausschüttung an den Gesellschafter privat mit der Ausschüttung an eine vorgeschaltete Holding-GmbH.
| Position | Ausschüttung privat | Ausschüttung an Holding |
|---|---|---|
| Ausschüttung der operativen GmbH | 200.000 EUR | 200.000 EUR |
| Steuerpflichtiger Anteil | 100 % | 5 % = 10.000 EUR |
| Kapitalertragsteuer 25 % zzgl. Solidaritätszuschlag | 52.750 EUR | — |
| Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag (15,825 %) | — | 1.583 EUR |
| Gewerbesteuer (Hebesatz 400 %, angenommen) | — | 1.400 EUR |
| Verfügbar für die nächste Investition | 147.250 EUR | 197.017 EUR |
Ergebnis: Rund 49.800 EUR mehr Kapital, das sofort weiterarbeiten kann — bei einer effektiven Belastung von etwa 1,5 % statt 26,375 %.
Voraussetzungen und Grenzen: Für die Freistellung von der Körperschaftsteuer muss die Beteiligung zu Beginn des Kalenderjahres mindestens 10 % betragen (§ 8b Abs. 4 KStG), für die gewerbesteuerliche Kürzung mindestens 15 % (§ 9 Nr. 2a GewStG). Und der entscheidende Punkt: Sobald das Geld später privat entnommen wird, fällt die Abgeltungsteuer nach. Der Vorteil ist eine Steuerstundung mit Zinseffekt, keine dauerhafte Ersparnis. Wer die Gewinne privat braucht, gewinnt mit einer Holding nichts.
Überschlägige Beispielrechnung ohne Kirchensteuer, Hebesatz angenommen mit 400 %. Rechtsstand: September 2026. Individuelle Prüfung erforderlich.
Zwei Fälle, zwei ganz unterschiedliche Wirkungen
Beide Konstellationen begegnen uns regelmäßig. Der erste Fall zeigt, wie groß der Vorteil sein kann — und wovon er abhängt. Der zweite zeigt einen Vorteil, der oft übersehen wird.
Fall 1: Anteilstausch vor dem Verkauf
Eine operative GmbH soll für 3.000.000 EUR verkauft werden; die Anschaffungskosten der Anteile betragen 25.000 EUR. Verglichen wird der Verkauf aus dem Privatvermögen mit dem Verkauf durch eine vorgeschaltete Holding, in die die Anteile mehr als sieben Jahre zuvor nach § 21 UmwStG eingebracht wurden.
| Position | Verkauf privat | Verkauf durch die Holding |
|---|---|---|
| Veräußerungsgewinn | 2.975.000 EUR | 2.975.000 EUR |
| Steuerpflichtiger Anteil | 60 % (Teileinkünfteverfahren, § 17 EStG) | 5 % (§ 8b Abs. 2 und 3 KStG) |
| Steuerbelastung | rund 847.000 EUR | rund 44.000 EUR |
| Steht danach zum Reinvestieren bereit | 2.153.000 EUR | 2.956.000 EUR |
| … davon privat, wenn alles ausgeschüttet wird | 2.153.000 EUR | 2.176.000 EUR |
Die entscheidende Zeile ist die letzte. Solange das Geld in der Holding arbeitet, stehen rund 800.000 EUR mehr zur Verfügung — das ist der eigentliche Effekt. Wird dagegen alles privat entnommen, fällt die Abgeltungsteuer nach, und vom Vorteil bleiben etwa 23.000 EUR. Werbebroschüren nennen die vorletzte Zeile und verschweigen die letzte. Eine Holding lohnt sich für Menschen, die reinvestieren — nicht für Menschen, die kassieren wollen.
Fall 2: Verluste der einen, Gewinne der anderen Gesellschaft
Ein Unternehmer führt zwei GmbHs: eine erwirtschaftet 400.000 EUR Gewinn, die andere 250.000 EUR Verlust. Ohne Verbindung versteuert die eine ihren vollen Gewinn, während die andere ihren Verlust nur vortragen kann.
| Position | Zwei getrennte GmbHs | Holding mit Organschaft |
|---|---|---|
| Zu versteuern im laufenden Jahr | 400.000 EUR | 150.000 EUR |
| Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag | 63.300 EUR | 23.700 EUR |
| Gewerbesteuer (Hebesatz 400 %, angenommen) | 56.000 EUR | 21.000 EUR |
| Steuer im laufenden Jahr | 119.300 EUR | 44.700 EUR |
Was das wirklich ist: ein Liquiditätsvorteil von rund 74.600 EUR im ersten Jahr. Der Verlust wäre auch ohne Organschaft nicht verloren — er würde nur später wirken, wenn die verlustträchtige Gesellschaft selbst wieder Gewinne macht. Zwei Dinge kommen hinzu, die den Vorteil dauerhaft machen können: Der Verlust ist gegen einen Untergang nach § 8c KStG bei einem späteren Gesellschafterwechsel abgesichert, und er wirkt auch dann, wenn die verlustträchtige Gesellschaft nie wieder in die Gewinnzone kommt.
Der Preis dafür: Die Organschaft nach § 14 KStG verlangt einen Gewinnabführungsvertrag mit einer Mindestlaufzeit von fünf Jahren, der tatsächlich durchgeführt und im Handelsregister der Tochter eingetragen werden muss, sowie die finanzielle Eingliederung vom Beginn des Wirtschaftsjahres an. Über den Vertrag haftet die Holding für die Verluste der Tochter — die Abschirmwirkung, wegen der viele die Holding überhaupt wollen, wird an dieser Stelle also aufgegeben. Das ist eine Abwägung, keine Selbstverständlichkeit.
Überschlägige Beispielrechnungen ohne Kirchensteuer, Gewerbesteuerhebesatz angenommen mit 400 %, Einkommensteuer mit dem Spitzensatz. Rechtsstand: September 2026. Individuelle Prüfung erforderlich.
Drei Nachteile, die Sie vorher kennen sollten
Eine Holding ist kein Gewinn ohne Gegenleistung. Wer die drei Punkte kennt und trotzdem gründet, trifft eine Entscheidung. Wer sie erst hinterher erfährt, ärgert sich.
Doppelte Pflichten, doppelte Kosten
Jede Gesellschaft braucht ihren eigenen Jahresabschluss, ihre eigenen Steuererklärungen und ihre eigene Offenlegung. Dazu kommen konzerninterne Verträge, die fremdüblich sein und gelebt werden müssen. Rechnen Sie mit einem spürbaren vierstelligen Betrag zusätzlich pro Jahr — bevor der erste Steuervorteil entsteht.
Das Geld gehört der Holding, nicht Ihnen
Was in der Holding liegt, steht für private Zwecke nicht bereit. Jede Entnahme kostet 26,375 % Abgeltungsteuer. Ein Darlehen der Holding an den Gesellschafter ist möglich, muss aber fremdüblich verzinst und besichert sein — sonst wird daraus eine verdeckte Gewinnausschüttung.
Bindungen statt Beweglichkeit
Ein Anteilstausch bindet sieben Jahre (§ 22 UmwStG), ein Gewinnabführungsvertrag fünf (§ 14 KStG). Entscheidungen brauchen Beschlüsse auf zwei Ebenen. Und der Rückbau einer Struktur, die sich als falsch erweist, ist regelmäßig teurer als ihr Aufbau.
Wie die Beratung zur Holding-Struktur abläuft
Sechs Schritte, in der Regel vier bis zwölf Wochen — abhängig davon, ob eine verbindliche Auskunft eingeholt wird.
- Kickoff und Zielbild
Was soll die Struktur leisten: reinvestieren, verkaufen, absichern, übergeben? Ohne klares Ziel ist jede Struktur beliebig.
- Strukturvarianten und Roadmap
Zwei bis drei Varianten mit Zeitplan, notwendigen Schritten und Kosten.
- Impact-Analyse
Steuerliche Wirkung je Variante — laufend, bei Entnahme und im Verkaufsfall.
- Risikomatrix und Absicherung
Sperrfristen, Gestaltungsmissbrauch nach § 42 AO, verdeckte Gewinnausschüttung, Grunderwerbsteuer. Jedes Risiko mit Wahrscheinlichkeit und Folge.
- Umsetzung
Notartermine, Anteilsübertragung, Einbringung nach §§ 20, 21 UmwStG, Anmeldungen, Eröffnungsbilanzen.
- Dokumentation und Beweissicherung
Eine Akte, die in einer Betriebsprüfung in fünf Jahren noch erklärt, warum was getan wurde.
Typische Beratungsfehler bei der Holding-Gründung
- Zu spät vor dem Exit. Wird die Holding kurz vor dem Verkauf eingeschoben, greifen die Sperrfristen des § 22 Abs. 2 UmwStG: Sieben Jahre, mit jährlicher Abschmelzung. Ein Verkauf im ersten Jahr macht den Vorteil zunichte.
- Gestaltungsmissbrauch nach § 42 AO. Eine Struktur ohne eigenen wirtschaftlichen Grund wird nicht anerkannt. Substanz und Dokumentation entscheiden.
- Verdeckte Gewinnausschüttung. Leistungen zwischen Holding und operativer Gesellschaft ohne Vertrag oder zu unüblichen Preisen führen zu Nachversteuerung.
- Grunderwerbsteuer übersehen. Gehören Immobilien zum Vermögen, kann die Anteilsübertragung Grunderwerbsteuer auslösen — auch ohne Grundstücksverkauf.
- Laufende Kosten unterschätzt. Zwei Gesellschaften bedeuten zwei Abschlüsse, zwei Erklärungen, zwei Offenlegungen.
Verbindliche Auskunft: Bei irreversiblen Schritten mit hohen Beträgen empfehlen wir, die Beurteilung vorab beim Finanzamt abzusichern. Das kostet eine Gebühr und einige Wochen — und ersetzt die Unsicherheit durch eine Zusage, auf die Sie sich berufen können.
Holding im Ausland und Wegzug: was trägt und was nicht
Kaum ein Thema wird so offensiv beworben und so selten zu Ende gerechnet. Deshalb hier die Punkte, die in der Betriebsprüfung entscheiden.
Warum die Auslandsholding meist nicht hält, was sie verspricht
- Ort der Geschäftsleitung. Wer die Entscheidungen tatsächlich in Löhne trifft, hat nach § 10 AO eine in Deutschland unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtige Gesellschaft — unabhängig davon, in welchem Register sie steht.
- Hinzurechnungsbesteuerung. Passive Einkünfte einer beherrschten Auslandsgesellschaft werden dem deutschen Gesellschafter nach den §§ 7 bis 14 AStG zugerechnet. Die Niedrigsteuergrenze des § 8 Abs. 5 AStG liegt seit 2024 bei 15 % — genau dort, wo viele der beworbenen Standorte liegen.
- Substanz. Die Ausnahme des § 8 Abs. 2 AStG greift nur bei tatsächlicher wirtschaftlicher Tätigkeit: eigene Räume, eigenes Personal, eigene Entscheidungen. Ein Briefkasten und ein Nominee-Direktor genügen nicht.
- Quellensteuer. Ob eine Auslandsholding von Abkommensvorteilen oder der Mutter-Tochter-Richtlinie profitiert, entscheidet § 50d Abs. 3 EStG — auch hier über die Substanz.
- Meldepflichten. Beteiligungen im Ausland sind nach § 138 AO anzuzeigen, grenzüberschreitende Gestaltungen zusätzlich nach § 138d AO. Wer das versäumt, hat ein Problem, bevor die Struktur überhaupt wirkt.
Unsere Einordnung: Eine Holding im Ausland ist sinnvoll, wenn dort tatsächlich Geschäft stattfindet — Kunden, Mitarbeitende, Entscheidungen. Als Steuersparmodell für ein Unternehmen, das vollständig in Deutschland arbeitet, ist sie es fast nie. Wir sagen das vor der Gründung, nicht nach der ersten Prüfung.
Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG
Wer mindestens 1 % an einer Kapitalgesellschaft hält und in den letzten zwölf Jahren mindestens sieben Jahre unbeschränkt steuerpflichtig war, löst mit dem Wegzug einen fiktiven Veräußerungsgewinn aus. Versteuert wird ein Gewinn, den niemand vereinnahmt hat — bei einem Unternehmenswert von 1.000.000 EUR und Anschaffungskosten von 25.000 EUR liegt die Steuer je nach persönlichem Steuersatz bei rund 250.000 bis 280.000 EUR — fällig, ohne dass ein Euro zufließt.
Für Wegzüge ab 2022 gibt es die frühere unbefristete zinslose Stundung innerhalb der EU nicht mehr. Auf Antrag wird die Steuer in sieben Jahresraten erhoben, in der Regel nur gegen Sicherheitsleistung. Wer glaubhaft macht, dass er zurückkehrt, kann die Festsetzung bis zu sieben Jahre aufschieben, auf Antrag bis zu zwölf.
Zur verbreiteten „Stiftungslösung“: Es stimmt, dass eine Stiftung keine Gesellschafter hat und die Anteile damit aus dem Anwendungsbereich des § 6 AStG fallen. Was dabei regelmäßig ungesagt bleibt: Die Übertragung auf die Stiftung ist selbst ein schenkungsteuerpflichtiger Vorgang. Eine Familienstiftung trägt zusätzlich alle 30 Jahre die Ersatzerbschaftsteuer. Eine ausländische Familienstiftung fällt unter die Zurechnungsbesteuerung des § 15 AStG. Und eine Übertragung, die erkennbar allein dem bevorstehenden Wegzug dient, ist ein Fall für § 42 AO.
Das heißt nicht, dass eine Stiftung falsch wäre — für den dauerhaften Zusammenhalt eines Familienvermögens ist sie oft das richtige Gefäß. Es heißt, dass sie kein Trick ist und nicht wie einer behandelt werden sollte.
Reihenfolge entscheidet. Jede dieser Strukturen muss stehen, bevor ein Wegzug oder ein Verkauf konkret wird. Danach ist der Gestaltungsspielraum klein und der Verdacht der Gestaltung zur Steuervermeidung groß. Wer über einen Wohnsitzwechsel nachdenkt, sollte zwei bis drei Jahre Vorlauf einplanen.
Häufige Fragen zur Holding
Kurze Antwort zuerst, Begründung darunter. Rechtsstand: September 2026.
Was ist der steuerliche Hauptvorteil einer Holding?
Dividenden und Veräußerungsgewinne bleiben auf Holding-Ebene zu 95 % steuerfrei (§ 8b KStG); 5 % gelten als nicht abziehbare Betriebsausgabe. Effektiv verbleiben rund 1,5 % Ertragsteuern — das Kapital kann nahezu vollständig reinvestiert werden.
Der Vergleich macht es greifbar: Schüttet eine operative GmbH 200.000 EUR direkt an den Gesellschafter aus, bleiben nach Abgeltungsteuer und Solidaritätszuschlag rund 147.000 EUR. Geht dieselbe Summe an eine vorgeschaltete Holding, stehen dort etwa 197.000 EUR für die nächste Investition bereit.
Wichtig ist die Einordnung: Sobald das Geld später privat entnommen wird, fällt die Abgeltungsteuer nach. Der Vorteil ist eine Steuerstundung mit Zinseffekt, keine dauerhafte Ersparnis.
Für wen ist das Modell geeignet?
Für Unternehmerinnen und Unternehmer, die Gewinne reinvestieren statt entnehmen: Familienunternehmen, Agenturen, IT- und Software-Unternehmen, Onlinehändler, Startups mit Exit-Perspektive sowie Ärzte- und Freiberuflergesellschaften, etwa in einer MVZ-Struktur.
Das gemeinsame Merkmal ist nicht die Branche, sondern die Absicht: Es soll etwas aufgebaut werden — eine zweite Gesellschaft, eine Immobilie, eine Beteiligung, ein Verkauf in einigen Jahren. Nicht geeignet ist die Holding für alle, die den Gewinn jedes Jahr vollständig für den privaten Lebensunterhalt brauchen. Bei Freiberuflern und Heilberufen kommt das Berufsrecht hinzu: Was gesellschaftsrechtlich möglich wäre, ist berufsrechtlich manchmal untersagt. Das prüfen wir vor dem ersten Notartermin.
Ab welchem Gewinn rechnet sich eine Holding?
Als Faustregel ab etwa 50.000 EUR nachhaltigem Jahresgewinn, der nicht privat entnommen wird. Darunter überwiegen die laufenden Kosten den Zinsvorteil. eh.tax rechnet die Schwelle für Ihre Zahlen nach, bevor Sie entscheiden.
In die Rechnung gehen drei Größen ein: der Teil des Gewinns, der tatsächlich im Unternehmen bleibt, die Rendite, die dieses Kapital erwirtschaftet, und die zusätzlichen laufenden Pflichten. Zwei Gesellschaften bedeuten zwei Jahresabschlüsse, zwei Steuererklärungen und zwei Offenlegungen. Wer nur wenig thesauriert, bezahlt die Struktur aus dem Steuervorteil und behält nichts. Ein geplanter Unternehmensverkauf senkt die Schwelle allerdings deutlich, weil § 8b KStG dann auf den gesamten Veräußerungsgewinn wirkt.
Ist eine Holding kurz vor dem Exit noch sinnvoll?
Nur mit Blick auf die Sperrfristen. Werden Anteile innerhalb von sieben Jahren nach einer Einbringung oder einem Anteilstausch verkauft, wird der Einbringungsgewinn rückwirkend versteuert (§§ 21, 22 UmwStG) — je abgelaufenem Jahr um ein Siebtel gemindert.
Praktisch heißt das: Ein Verkauf im ersten Jahr nach dem Anteilstausch macht den Vorteil vollständig zunichte, nach vier Jahren sind noch drei Siebtel betroffen, nach sieben Jahren nichts mehr. Hinzu kommt die Nachweispflicht nach § 22 Abs. 3 UmwStG — jährlich und unaufgefordert. Wer sie versäumt, löst die Nachversteuerung aus, ohne verkauft zu haben. Steht der Verkauf bereits fest, sind andere Wege oft der bessere Weg; das prüfen wir vor jeder Einbringung.
Welche Rechtsform ist für die Holding geeignet?
In der Regel eine GmbH, in Einzelfällen eine UG. Eine Personengesellschaft als Holding kann sinnvoll sein, wenn Verluste genutzt werden sollen — dann greift das Beteiligungsprivileg des § 8b KStG aber nur eingeschränkt.
Bei einer Personengesellschaft als Holding sind Dividenden nach dem Teileinkünfteverfahren zu 60 % steuerpflichtig statt zu 5 %. Das ist der Preis für die unmittelbare Verlustnutzung und die einfachere Entnahme. Für die Kapitalgesellschaft sprechen dagegen die Freistellung nach § 8b KStG, die Abschirmung des Vermögens und die einfachere Übertragung von Anteilen in der Nachfolge. Die Wahl hängt am Ziel, nicht an der Gewohnheit — mehr dazu unter Rechtsformoptimierung.
Welche Risiken werden am häufigsten übersehen?
Sperrfristen nach einer Einbringung, Gestaltungsmissbrauch nach § 42 AO, verdeckte Gewinnausschüttungen bei konzerninternen Leistungen und Grunderwerbsteuer bei Immobilienbesitz. Diese Punkte führen wir in einer Risikomatrix, statt sie zu erwähnen und zu vergessen.
Der häufigste Fehler ist der zweite Punkt: Eine Holding ohne eigenen wirtschaftlichen Grund wird nicht anerkannt. Es braucht Substanz — eigene Beschlüsse, echte Leistungen, nachvollziehbare Verträge. Der zweithäufigste betrifft die Verrechnung: Geschäftsführung, Miete, Darlehen und Lizenzen zwischen Holding und operativer Gesellschaft müssen fremdüblich abgerechnet werden, sonst folgt die Nachversteuerung. Deshalb legen wir eine Akte an, die in einer Betriebsprüfung in fünf Jahren noch erklärt, warum was getan wurde.
Wie lange dauert die Gründung?
Vier bis zwölf Wochen. Notartermin und Handelsregistereintragung sind schnell erledigt; Zeit brauchen die Bewertung, die Einbringungsvorgänge und — falls eingeholt — die verbindliche Auskunft des Finanzamts.
Eine Neugründung auf der grünen Wiese ist in wenigen Wochen fertig. Länger dauert der häufigere Fall: Einer bestehenden GmbH wird eine Holding vorgeschaltet, indem die Anteile eingebracht oder getauscht werden. Dann sind Bewertung, Beschlüsse, Eröffnungsbilanzen und Anmeldungen zu koordinieren. Eine verbindliche Auskunft kostet eine Gebühr und einige Wochen — bei irreversiblen Schritten mit hohen Beträgen ist sie das trotzdem wert.
Kann ich mit einer Holding Verluste einer Gesellschaft gegen Gewinne einer anderen verrechnen?
Ja, aber nicht automatisch. Dafür braucht es eine ertragsteuerliche Organschaft nach § 14 KStG: einen Gewinnabführungsvertrag mit mindestens fünf Jahren Laufzeit, die finanzielle Eingliederung vom Beginn des Wirtschaftsjahres an und die tatsächliche Durchführung des Vertrags.
Ohne Organschaft bleibt jede Gesellschaft steuerlich für sich: Die gewinnträchtige versteuert voll, die verlustträchtige trägt ihren Verlust vor. Mit Organschaft wird das Ergebnis auf Ebene der Holding zusammengeführt und nur der Saldo versteuert.
Der Preis ist der Gewinnabführungsvertrag. Über ihn haftet die Holding für die Verluste der Tochter — die Abschirmung, wegen der viele die Holding überhaupt aufbauen, wird an dieser Stelle aufgegeben. Und fünf Jahre sind eine lange Bindung: Wird der Vertrag vorzeitig beendet, wird die Organschaft rückwirkend für alle Jahre versagt. Wir rechnen deshalb vorher durch, ob der Zeitvorteil die Bindung trägt.
Lohnt sich eine Holding im Ausland?
Nur, wenn im Ausland tatsächlich Geschäft stattfindet — eigene Räume, eigenes Personal, eigene Entscheidungen. Für ein Unternehmen, das vollständig in Deutschland arbeitet, hält eine Auslandsholding dem deutschen Steuerrecht in aller Regel nicht stand.
Vier Vorschriften entscheiden das, und zwar unabhängig voneinander. Erstens § 10 AO: Wer die Geschäfte faktisch aus Deutschland führt, hat eine in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtige Gesellschaft, egal in welchem Register sie eingetragen ist. Zweitens die Hinzurechnungsbesteuerung der §§ 7 bis 14 AStG, die passive Einkünfte einer beherrschten Auslandsgesellschaft dem deutschen Gesellschafter zurechnet; die Niedrigsteuergrenze des § 8 Abs. 5 AStG liegt seit 2024 bei 15 %. Drittens der Substanztest des § 8 Abs. 2 AStG. Viertens § 50d Abs. 3 EStG, der über Quellensteuerentlastungen entscheidet.
Hinzu kommen die Anzeigepflichten nach §§ 138 und 138d AO. Unser Rat ist unbequem, aber belastbar: Bauen Sie eine Struktur dort, wo Ihr Geschäft ist. Steuerlich motivierte Auslandskonstruktionen kosten am Ende meist mehr, als sie einbringen.
Was ist die Wegzugsbesteuerung — und schützt mich eine Holding davor?
Wer mindestens 1 % an einer Kapitalgesellschaft hält und in den letzten zwölf Jahren mindestens sieben Jahre unbeschränkt steuerpflichtig war, versteuert beim Wegzug einen fiktiven Veräußerungsgewinn (§ 6 AStG) — ohne dass Geld fließt. Eine Holding allein schützt davor nicht: Sie verlagert die Beteiligung nur eine Ebene nach oben.
Die Belastung ist erheblich. Bei einem Unternehmenswert von 1.000.000 EUR und Anschaffungskosten von 25.000 EUR sind nach dem Teileinkünfteverfahren 585.000 EUR zu versteuern; je nach persönlichem Steuersatz sind das rund 250.000 bis 280.000 EUR — fällig, obwohl nichts verkauft wurde.
Für Wegzüge ab 2022 gibt es die frühere unbefristete zinslose Stundung innerhalb der EU nicht mehr. Auf Antrag wird in sieben Jahresraten gezahlt, in der Regel gegen Sicherheitsleistung. Wer glaubhaft macht, dass er zurückkehrt, kann die Festsetzung bis zu sieben Jahre aufschieben, auf Antrag bis zu zwölf.
Entscheidend ist der Vorlauf: Jede Gestaltung muss stehen, bevor der Wegzug konkret wird. Wer zwei bis drei Jahre Zeit hat, hat Möglichkeiten. Wer in sechs Monaten geht, hat sie nicht mehr.
Ist eine Familienstiftung die bessere Holding?
Sie ist kein Ersatz, sondern ein anderes Instrument. Eine Stiftung hat keine Gesellschafter — dadurch bleibt das Vermögen dauerhaft zusammen, und der Wegzug eines Familienmitglieds löst keine Wegzugsbesteuerung aus. Dafür ist sie unflexibel und in der Errichtung teuer.
Die Übertragung auf die Stiftung ist ein schenkungsteuerpflichtiger Vorgang. Eine Familienstiftung trägt zusätzlich alle 30 Jahre die Ersatzerbschaftsteuer, als würde das Vermögen einmal je Generation vererbt. Eine ausländische Familienstiftung fällt unter die Zurechnungsbesteuerung des § 15 AStG. Und was einmal gestiftet ist, ist weg: Der Stiftungszweck bindet dauerhaft, eine Rückabwicklung ist praktisch ausgeschlossen.
Für den langfristigen Zusammenhalt eines Familienvermögens über Generationen ist die Stiftung oft das richtige Gefäß. Als Werkzeug, um kurzfristig eine Steuer zu vermeiden, taugt sie nicht — eine Übertragung, die erkennbar allein dem bevorstehenden Wegzug dient, ist ein Fall für § 42 AO. In der Praxis kombinieren wir beides: die Holding für die operative Steuerung, die Stiftung darüber für die Dauer.
Wie komme ich an das Geld in der Holding, wenn ich es privat brauche?
Über eine Ausschüttung — dann fallen 25 % Kapitalertragsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag an, zusammen 26,375 %. Alternativ über ein Gesellschafterdarlehen oder ein Geschäftsführergehalt, beides nur unter engen Bedingungen.
Das ist der Punkt, an dem sich entscheidet, ob eine Holding zu Ihnen passt. Der Vorteil des § 8b KStG ist eine Steuerstundung: Was oben nicht besteuert wird, wird beim privaten Zufluss nachgeholt. Bleibt das Geld zehn Jahre und arbeitet, ist der Zinseffekt erheblich. Wird es im Folgejahr entnommen, bleibt fast nichts übrig.
Ein Darlehen der Holding an den Gesellschafter ist möglich, muss aber schriftlich vereinbart, fremdüblich verzinst, besichert und tatsächlich bedient werden — sonst wird daraus eine verdeckte Gewinnausschüttung mit Nachversteuerung. Ein Geschäftsführergehalt aus der Holding setzt voraus, dass dort auch tatsächlich gearbeitet wird; es unterliegt dem vollen Einkommensteuersatz, mindert aber den Gewinn der Holding.
Was kostet eine Holding im laufenden Betrieb?
Vor allem doppelte Pflichten: ein zweiter Jahresabschluss, zwei Steuererklärungen, eine zweite Offenlegung im Unternehmensregister. Rechnen Sie mit einem spürbaren vierstelligen Betrag zusätzlich pro Jahr, bevor der erste Steuervorteil entsteht.
Dazu kommen die einmaligen Kosten der Errichtung: Notar und Handelsregister richten sich nach dem Geschäftswert, bei einer Einbringung kommt eine Bewertung hinzu, gegebenenfalls eine verbindliche Auskunft beim Finanzamt mit eigener Gebühr.
Und es gibt einen Aufwand, der selten eingepreist wird: Verträge zwischen Holding und Tochter müssen bestehen, fremdüblich sein und gelebt werden — Geschäftsführung, Miete, Darlehen, Lizenzen. Wer das nachlässig führt, riskiert verdeckte Gewinnausschüttungen. Wir nennen die Zahl für Ihren Fall, bevor Sie entscheiden, und stellen sie dem erwarteten Vorteil gegenüber. Wenn die Rechnung nicht aufgeht, sagen wir das.
Wie bringe ich eine bestehende GmbH steuerneutral unter eine Holding?
Über einen qualifizierten Anteilstausch nach § 21 UmwStG: Sie gründen die Holding und bringen die Anteile an der operativen GmbH gegen Gewährung neuer Anteile ein. Auf Antrag geschieht das zu Buchwerten, also ohne sofortige Steuer — es beginnt aber eine siebenjährige Sperrfrist.
Die Voraussetzung ist, dass die Holding nach der Einbringung die Mehrheit der Stimmrechte hält. Der Antrag auf Buchwertfortführung muss ausdrücklich gestellt werden; ohne ihn werden die stillen Reserven sofort besteuert.
Die Sperrfrist des § 22 Abs. 2 UmwStG ist der Punkt, an dem es in der Praxis schiefgeht. Wird innerhalb von sieben Jahren verkauft, wird der Einbringungsgewinn rückwirkend besteuert, gemindert um ein Siebtel je abgelaufenem Jahr. Hinzu kommt die Nachweispflicht nach § 22 Abs. 3 UmwStG: jährlich, unaufgefordert, bis zum 31. Mai. Wer sie versäumt, löst die Nachversteuerung aus, ohne verkauft zu haben. Diese Frist gehört in den Kalender, nicht in die Akte.
Ändert die Senkung der Körperschaftsteuer ab 2028 etwas an der Rechnung?
Sie verstärkt den Effekt, ohne die Logik zu ändern. Der Körperschaftsteuersatz sinkt ab dem Veranlagungszeitraum 2028 in Jahresschritten von 15 % auf 10 % im Jahr 2032; die Gesamtbelastung einer Kapitalgesellschaft geht typisierend von rund 31 % auf rund 26 % zurück.
Für die Holding heißt das: Der ohnehin geringe Anteil, der auf die 5 % nicht abziehbaren Betriebsausgaben entfällt, wird noch kleiner. Wichtiger ist die andere Seite — thesaurierte Gewinne in einer Kapitalgesellschaft werden gegenüber der Personengesellschaft und gegenüber der privaten Entnahme weiter aufgewertet. Wer reinvestiert, gewinnt dazu; wer entnimmt, spürt davon nichts, weil die Abgeltungsteuer unverändert bleibt.
Für eine Strukturentscheidung, die auf zehn Jahre wirkt, gehört dieser Pfad in die Planung. Er ist aber kein Grund, eine Struktur zu bauen, die sonst nicht passt.
Brauche ich für die Gründung einer Holding einen Notar?
Ja. Die Gründung einer GmbH und jede Übertragung von GmbH-Anteilen müssen notariell beurkundet werden; die Anmeldung zum Handelsregister läuft ebenfalls über den Notar. eh.tax bereitet den Termin steuerlich vor.
Der Notar beurkundet Gesellschaftsvertrag, Geschäftsführerbestellung und Anteilsübertragung und meldet die Gesellschaft zum Handelsregister an. Die steuerliche Seite gehört nicht dazu: Ob eingebracht, getauscht oder neu gegründet wird, welche Werte angesetzt werden und welche Sperrfristen dadurch anlaufen, muss vor dem Termin geklärt sein. Wir stimmen den Entwurf deshalb mit dem Notar ab, bevor beurkundet wird. Notar- und Handelsregisterkosten fallen zusätzlich an und richten sich nach dem Geschäftswert.
Struktur prüfen lassen, bevor es teuer wird
Nennen Sie uns Ihre Gesellschaften, Ihren Gewinn und Ihr Ziel für die nächsten fünf Jahre. Wir sagen Ihnen, ob eine Holding passt — auch wenn die Antwort nein ist.


